KV-News
01.01.2019
Pflegepflichtversicherung wird teurer, Arbeitslosenversicherung günstiger
Der allgemeine Beitrag zur Pflegeversicherung soll ab 2019 um 0,5
Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben werden. Dabei bleibt der
Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,25 Prozent weiterhin bestehen.
Gleichzeitig soll allerdings der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
von drei auf 2,5 Prozent sinken. Beide Abgaben teilen sich Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Ausnahme: In Sachsen trägt der Arbeitnehmer 2,025
Prozent der Pflegepflichtversicherung, der Arbeitgeber nur 1,025
Prozent.
01.01.2019
GKV II: Hälfte-Hälfte auch beim Zusatzbeitrag
Der
allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6
Prozent bleibt stabil. Zugleich teilen sich ab 2019 Arbeitgeber und
Arbeitnehmer zusätzlich zum allgemeinen Beitrag wieder den
Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell festlegen. Davon, dass sich
Mitarbeiter und Chef künftig alle Beiträge teilen müssen, profitieren
auch Privatversicherte: Auch der Arbeitgeberzuschuss zur privaten
Krankenversicherung wird sich dadurch um die Hälfte des
durchschnittlichen Zusatzbeitrages – bezogen auf die
Beitragsbemessungsgrenze – erhöhen.
01.01.2019
GKV: Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze steigen
Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt wird, steigt im
Rahmen der jährlichen Anpassung von 53.100 auf 54.540 Euro. Wer bereits
mehr verdient, ist von der Anhebung voll betroffen – für diese
GKV-Versicherten steigt der eigene Euro-Beitrag. Änderungen gibt es auch
für Wechselwillige: Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich
fortan privat krankenversichern wollen, müssen im kommenden Jahr ein
Jahresbrutto von mindestens 60.750 Euro verdienen.
01.12.2016
Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017
Es
ist die größte Pflegereform aller Zeiten: Ab 2017 werden die
Pflegestufen „0“, 1, 2 und 3 von den Pflegegraden 1, 2, 3,
4 und 5 abgelöst. Diese Änderungen werden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in
Kraft treten und sollen vor allem demenzkranken Älteren die
gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich
Pflegebedürftigen.
13.01.2015
Jeder dritte Deutsche hat bereits einen Pflegefall in seinem persönlichen Umfeld
Anlässlich des Festaktes „20 Jahre
Pflegeversicherung“ erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung, Volker Leienbach:
„20 Jahre nach Einführung der gesetzlichen Pflichtversicherung ist
das Thema ‚Pflege‘ endgültig mitten in unserer Gesellschaft angekommen:
Neben den rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen selbst sind davon
insgesamt auch fast 30 Millionen Menschen aus dem engen persönlichen
Umfeld betroffen. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage des
INSA-Institutes im Auftrag des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung (PKV) hervor.
Demnach haben 36 Prozent der rund 2.000 repräsentativ Befragten
bereits jetzt einen Pflegefall in ihrem persönlichen Umfeld oder gehen
davon aus, dies in naher Zukunft zu erleben. Bei den Über-55-Jährigen
sind es sogar 40 Prozent.
01.01.2015
Die Pflichtversicherungsgrenze der Krankenversicherung 2015
und Beitragsbemessungsgrenze 2015
Die Pflichtversicherungsgrenze für die Krankenversicherung wird
erhöht auf 54.900 Euro jährlich, was auf 12 Monatsbeiträge gesehen
4.575 Euro im Monat bedeutet. Das gilt genauso für die
Pflegepflichtversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt für 2015 auf 49.500 Euro. Pro Monat sind es damit 4.125 Euro.
01.01.2013
Abschluss einer staatlich geförderten
Pflege-Zusatzversicherung möglich
Seit
dem 1. Januar 2013 können die Bürger eine staatlich
geförderte private Pflege-Zusatzversicherung
abschließen. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung reicht
häufig nicht aus, um im Pflegefall alle Ausgaben zu decken.
Die
staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (GEPV) kann die
Finanzierungslücke schließen. Die gesetzlichen
Vorgaben geben allen Bürgern einen Rechtanspruch auf das neue
Produkt. Dank unbürokratischer Rahmenbedingungen ist der
Zugang dazu zu besonders günstigen Bedingungen
möglich. Die staatlich geförderte ergänzende
Pflegeversicherung (GEPV) bietet allen die Chance,
Hilfebedürftigkeit im Pflegefall zu verhindern und einen
Rückgriff auf Zahlungspflichten ihrer Angehörigen zu
vermeiden.
Damit
ist sie ein wichtiger Baustein zur Entlastung zukünftiger
Generationen. Denn angesichts des steigenden finanziellen Bedarfs und
der sinkenden Zahl von Beitragszahlern braucht unsere Gesellschaft mehr
Demografievorsorge, damit die Pflegeversicherung auf lange Sicht
leistungsfähig bleibt. Daher ist die Einführung der
staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung
ein wichtiger Schritt, der es vielen Menschen erleichtern wird, sich
besser gegen eine drohende Verarmung im Pflegefall zu schützen.
19.01.2012
Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten
Der Deutsche Bundestag hat am
20.10.2011 das neue Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) verabschiedet. Das
FPfZG ermöglicht es Arbeitnehmern durch eine Verringerung der Arbeitszeit
auf bis zu 15 Wochenstunden ihre Angehörigen häuslich
zu pflegen. So haben beispielsweise Vollzeitbeschäftigte die Möglichkeit, ihre
Arbeitszeit während der Pflegephase zu halbieren. Ein Gehalt
von 75% des bisherigen regelmäßigen Bruttoeinkommens
wird weiter gezahlt, wobei das Bruttoeinkommen keiner Begrenzung
unterliegt. Zum Ausgleich müssen sie nach der
Familienpflegezeit, also spätestens nach 24 Monaten, wieder
voll arbeiten, erhalten jedoch weiterhin nur 75% des Gehalts, bis das
durch den Entgeltvorschuss mit einem negativen Saldo belastete
Wertguthaben wieder ausgeglichen ist. Das Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gewährt
den Arbeitgebern über diesen Aufstockungsbetrag ein zinsloses
Darlehen.
BNP Paribas Cardif, die
internationale Versicherungsgesellschaft der europäischen
Bankengruppe BNP Paribas ist seit Jahresbeginn Versicherungspartner des
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
(BAFzA). Sie bietet einen Gruppenvertrag für die
Familienpflegezeitversicherung, die im Rahmen des neuen Gesetzes
Pflicht ist. Diese Pflichtversicherung müssen alle
abschließen, die die Familienpflegezeit nutzen. Mit der
Familienpflegezeitversicherung verpflichtet sich BNP Paribas Cardif, im
Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine
Einmalleistung in der Höhe zu erbringen, in der das
Wertguthaben infolge der Familienpflegezeit noch nicht ausgeglichen
ist. Der Versicherungszeitraum umfasst dabei sowohl die Pflegezeit
selbst als auch die Zeit der Nachpflegephase bis zum
vollständigen Ausgleich des Wertguthabenkontos.Durch den
Abschluss des Gruppenversicherungsvertrages mit BNP Paribas Cardif hat
das BAFzA einen Zugang für die Beschäftigten
ermöglicht, die dem Vertrag nur beitreten müssen. Der
Beitrag von 1,99% gerechnet auf den monatlichen
Förderungsbetrag ist über die gesamte
Versicherungsdauer zu entrichten.
21.10..2011
So sparen Sie
PKV-Beiträge im Ruhestand
Als
privat Krankenversicherter hat man mehrere Möglichkeiten, die
Beiträge auch im Alter bezahlbar zu halten. Erstens:
Leistungsverzicht. Wer seine Gesundheitskosten im Ruhestand senken
will, kann nicht unbedingt notwendige Leistungen aus dem
Versicherungsschutz streichen lassen. Ein Krankentagegeld
beispielsweise braucht man im Rentenalter nicht mehr versichern - wer
im Ruhestand krank wird, erleidet keinen Einkommensausfall mehr, der
finanziell abgefedert werden müsste. Auch durch Verzicht auf
Wahlleistungen wie das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung in der
Klinik lassen sich Beiträge sparen.
Oft
kommen ältere Privatversicherte schon mit einem Tarifwechsel
innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft zu günstigeren
Beiträgen - etwa wenn der private Krankenversicherer neue
Tarife auflegt, die er günstiger anbieten kann, weil die
Neumitglieder jung sind und noch wenig Gesundheitskosten verursachen.
Auf Wunsch muss der Krankenversicherer auch Altmitglieder in einen
günstigeren Neutarif umstellen, ungefragt wird er die
günstigeren Beiträge in der Regel aber nicht
anbieten. Deshalb gezielt beim privaten Krankenversicherer nachfragen,
ob günstigere Paralleltarife bestehen, in die man umsteigen
kann.
Ala
PKV-Kunde ab 55 Jahren kann man außerdem in einen preiswerten
Standardtarif wechseln, dessen Leistungsniveau dem der gesetzlichen
Krankenversicherer entspricht. Die Beiträge zu diesem
Standardtarif dürfen nicht höher sein als die Kosten
einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Einkommen
in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Tipp: Wer auch im Alter
einen umfassenden privaten Volltarif behalten will, kann beim Wechsel
zu einem privaten Krankenversicherer gleichzeitig eine private
Rentenpolice abschließen, um den Beitrag zum privaten
Krankheitsschutz im Alter ohne Mühe finanzieren zu
können.
02.02.2011
GKV
Zusatzbeiträge trotz Hartz IV
Bisher
mussten Empfänger von Hartz IV Zusatzbeiträge Ihrer
Krankenkasse komplett selbst bezahlen. In besonderen
Härtefällen wurden die Zusatzbeiträge von
den Arbeitsagenturen übernommen. Seit 1. Januar 2011 haben
sich die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich
verändert.
Nun ist für gesetzlich versicherte
Leistungsempfänger, nicht mehr nur der tatsächliche
Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse von Bedeutung, sondern auch
der durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedes Jahr von der
Bundesregierung auf Basis der wirtschaftlichen Entwicklung der
Gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Bei Hartz-IV-Empfängern
übernimmt der Gesundheitsfonds der Bundesregierung die Zahlung
an die Krankenkasse.
Ist der tatsächlich erhobene Zusatzbeitrag der Krankenkasse
höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, erhält
die Krankenkasse keinen Ausgleich für die entstandene
Differenz. Für das Jahr 2011 wurde ein durchschnittlicher
Zusatzbeitrag von null Euro beschlossen, was dazu führt, dass
die Krankenkassen die einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern
verlangen, keinen Anteil vom Gesundheitsfonds erhalten.
Im Zuge der aktuell Gesundheitsreform 2011 wird es den Krankenkassen
ermöglicht, diese ausstehende Differenz durch eine
entsprechende Satzungsänderung von betroffenen
Versicherungsnehmern einzufordern. Damit sind
Leistungsempfänger verpflichtet, den Fehlbetrag aus eigener
Tasche zu zahlen.
18.10.2010
Eckpunkte der GKV-Reform 2011
- Wegfall der 3-Jahres-Wechselgrenze
- Erhöhung des GKV-Beitragssatzes
von 14,9 % auf 15,5 %
- Einfrierung des Arbeitgeber-Anteils bei
7,3 % für die Zukunft
- Einschränkung der Leistungen
bei GKV-Wahltarifen
- Wegfall der 3-jährigen
Mindestvertragsbindung bei GKV-Wahltarifen
- Stabilisierung der Gesundheitsausgaben
- Arzneimittelneuordnungsgesetz
17.03.2010
Kassenpatienten
können mehr als 500 Euro sparen
Seit die ersten
gesetzlichen Krankenkassen
Zusatzbeiträge erheben
oder Prämien an ihre Mitglieder ausschütten, macht
der
Preisunterschied
im Extremfall mehr als 500 Euro im Jahr aus, wie
„Finanztest“
ermittelte. Dies sei möglich, seit die ersten Kassen
Zusatzbeiträge
erheben. Gut verdienende Mitglieder der Krankenkassen BKK für
Heilberufe und
Gemeinsame BKK Köln (GBK) müssten jetzt für
zwölf
Monate bis zu 450
Euro extra zahlen – zusätzlich zum einheitlichen
Beitragssatz für alle
gesetzlich Krankenversicherten. Mitglieder der G&V BKK
erhielten
hingegen nach einem Jahr 72 Euro
zurück, berichtet die Zeitschrift. Sowohl Zusatzbeitrag als
auch
Prämie
gingen aber nur die Mitglieder der Kassen etwas an. Für
kostenlos
mitversicherte Kinder und Ehepartner ändere sich nichts. Zehn
gesetzliche Krankenkassen hatten angekündigt, ihre
Versicherten
mit einem monatlichen Zusatzbeitrag zu belasten. Betroffen von den
zumeist acht Euro Zusatzbeitrag im Monat sind rund 8,7 Millionen der 51
Millionen Mitglieder – davon ist der Großteil bei
der DAK
versichert.
Es gibt auch Kassen, die für das angelaufene Jahr
ausschließen, die
Pauschale beziehungsweise ein Prozent des Einkommens mehr im Monat zu
verlangen. Mehr als 50 bestätigten dies gegenüber der
Zeitschrift
„Finanztest“.Darüber
hinaus gibt es einen großen Teil, der sich auf eine solche
Aussage nicht festnageln lassen möchte. „Es gibt
viele, wie
zum
Beispiel die Techniker Krankenkasse, die einen Zusatzbeitrag zwar nicht
ausschließen wollen, aber sagen, es sei absolut
unwahrscheinlich,
dass
ihre Mitglieder zusätzlich zur Kasse gebeten
werden“, sagt
Katharina
Henrich von Finanztest. Und auch eine dritte Gruppe gibt es,
nämlich die, die kein zusätzliches
Geld von ihren Versicherten verlangt und dazu noch Prämien an
sie
auszahlt. Bei diesen, in Zeiten wie diesen als Exoten Daherkommende,
handelt es sich um BKK ALP plus, G&V BKK und HKK. Andere Kassen
gewähren ihren Kunden etwa Rabatte, wenn sie
Einzugsermächtigungen für
den Extrabeitrag erteilen oder wenn sie für zwölf
Monate im
Voraus
zahlen. Der Großteil der Kassen, die bisher erhöht
haben,
verlangt pauschal
acht Euro mehr. Nur zwei Kassen, BKK Heilberufe und GBK, fordern laut
„Finanztest“ ein Prozent des Einkommens. Beide bis
zu einer
Grenze von
3750 Euro. Und die BKK Westfalen-Lippe erhebt zwar einen Zusatzbeitrag
abhängig vom Einkommen, sie deckelt ihn aber bei
zwölf Euro
im Monat. Egal für welche Methode sich eine Kasse entscheidet,
mehr Geld von
ihren Versicherten zu holen: Verlangt sie einen Zusatzbeitrag, haben
ihre Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Doch Achtung:
Kündigen
können
Versicherte nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beitrag erstmals
fällig wird. Ansonsten bleibt es bei dem allgemeinen
Wechselrecht, wenn man 18
Monate Mitglied ist. Nicht aussteigen können Versicherte, die
sich
für
einen Wahltarif mit dreijähriger Laufzeit bei ihrer Kasse
entschieden
haben. Dazu gehören Tarife mit Beitragrückzahlung,
Selbstbehalt,
Kostenerstattung sowie anderweitigen Privatabrechnungen oder auch
Wahltarife für eine Erstattung von alternativen
Arzneimitteln.Einen Wechsel sollten sich Versicherte aber ohnehin
gründlich
überlegen: Die Tarife der gesetzlichen Krankenkassen
unterscheiden
sich oft in ihren Zusatzangeboten. Wenn Versicherte besondere Angebote
nutzen, kann es sich lohnen, bei der bisherigen Kasse zu bleiben.
Bekommt man etwa eine Haushaltshilfe über das gesetzliche
Maß hinaus
bezahlt oder sind dem Versicherten Serviceleistungen wie
Facharztangebote, Filialen vor Ort oder auch Bonusprogramme wichtig,
muss er vielleicht in den sauren Apfel beißen und den
Zusatzbeitrag
zahlen. Denn andernfalls müssten Versicherte diese Leistung
eigenständig zahlen „Manchmal können sich
die acht Euro
im Monat
rechnen“, sagt auch Henrich. Und wer ohnehin vor
allem am
Kernangebot der Krankenversicherung
interessiert ist, dem raten Verbraucherschützer ebenfalls, bei
der
bisherigen Kasse zu bleiben. „Es ist jetzt nicht sinnvoll,
Kassen-Hopping zu betreiben“, sagt Christoph Kranich von der
Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Kernleistungen der
gesetzlichen
Krankenversicherungen sind zu 95
Prozent gleich und außerdem weiß niemand, wie lange
die
anderen Kassen
noch auf Zusatzbeiträge verzichten.“ Lohnen
könne sich
der Wechsel
eigentlich nur für Menschen, die jeden Pfennig zweimal
umdrehen
müssen.
03.12.2009
Zusatzbeiträge
in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzlich Krankenversicherten werden ab
dem nächsten
Jahr mit Zusatzbeiträgen rechnen müssen, trotz der
Steuerzuschüsse in Milliardenhöhe. Die finanzielle
Lage der
Kassen macht dies notwendig. Das Bundesgesundheitsministerium geht von
diversen Kassen aus, die einen Zusatzbeitrag erheben müssen,
allerdings nicht gleich mit Beginn des Jahres. Die
Spitzenverbandschefin Doris Pfeiffer forderte von der Bundesregierung
in diesem Zusammenhang, dass es schwerpunktmäßig
darum gehen
müsse den Ausgabenanstieg zu bremsen, z.B. durch mehr
Wettbewerb
im Apothekensektor und einer Preisregulierung für
Arzneimittel.
Auf rund 7,5 Mrd.Euro wird das Defizit der Kassen von Experten
geschätzt, die Hälfte davon, wird der Bund
ausgleichen. Die
andere Hälfte wird durch den geplanten Zusatzbeitrag
ausgeglichen
werden müssen, den jeder Versicherte zu tragen hat. Die
Finanzen
der Kassen entwickeln sich jedoch nicht ganz so schlecht, wie
konjunkturbedingt erwartet. Ein Defizit von rund 2,3 Mrd. Euro wird
dieses Jahr dennoch erreicht werden.
01.12.2009
3-Jahres-Regelung läuft zum 01.01.2010 aus
Im Zuge des Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurde 2007 die sog.
3-Jahres-Regelung eingeführt. Arbeitnehmer werden seitdem erst
versicherungsfrei, wenn ihr Verdienst drei Jahre in
Folge oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2009: mtl.
€ 4.050,- / 2010: voraussichtlich mtl. € 4.137,50)
liegt. Diese Frist läuft nun erstmals zum 01.01.2010 aus und
eröffnet den Personen, die diese Voraussetzung
erfüllen, den Zutritt zur PKV. Kündigungen der GKV
sind zum Ende des übernächsten Monats
möglich.
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