Selbständige und Freiberufler ... | ||
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Einkommenssicherung Neben der Kostenerstattung für die Behandlungskosten benötigen Sie als Selbständiger oder Freiberufler auch eine Absicherung Ihres Verdienstausfalles. Hierfür ist die Krankentagegeldversicherung, eventuell ergänzt durch eine Krankenhaustagegeldversicherung, das richtige Instrument. Je später das Krankentageld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall gezahlt werden soll, umso günstiger ist der monatliche Beitrag hierfür. Als Faustregel gilt: Eine Verlängerung der Karenzzeit um jeweils 14 Tage führt zu einer Halbierung des Beitrages. Je später aber die Krankentagegeldversicherung einspringen muß, umso notwendiger wird der Einschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung. Sie
können dabei das Krankentagegeld
aber auch splitten. AXA hier |