Selbständige und Freiberufler ...
Selbständige ... können wie kaum eine andere Personengruppe selbst Einfluß auf die Beitragshöhe ihrer Krankenversicherung nehmen. Je nach Wahl der Versicherungsleistungen und des Selbstbehaltes, erhöht oder verringert sich der Beitrag.

Einkommenssicherung

Neben der Kostenerstattung für die Behandlungskosten benötigen Sie als Selbständiger oder Freiberufler auch eine Absicherung Ihres Verdienstausfalles. Hierfür ist die Krankentagegeldversicherung, eventuell ergänzt durch eine Krankenhaustagegeldversicherung, das richtige Instrument.

Je später das Krankentageld bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall gezahlt werden soll, umso günstiger ist der monatliche Beitrag hierfür. Als Faustregel gilt: Eine Verlängerung der Karenzzeit um jeweils 14 Tage führt zu einer Halbierung des Beitrages.

Je später aber die Krankentagegeldversicherung einspringen muß, umso notwendiger wird der Einschluß einer Krankenhaustagegeldversicherung.

Sie können dabei das Krankentagegeld aber auch splitten.
Beispiel: Sie benötigen monatlich 3.000 EURO, also täglich 100 EURO. Dann können Sie entweder die vollen 100 EURO ab dem 4. Tag, ab dem 8. Tag usw., vereinbaren. Oder aber  Sie können z.B. 20 EURO ab dem 8. Tag , nochmals 20 EURO ab dem 15. Tag und 60 EURO ab dem 29. Tag vereinbaren, so daß Sie spätestens ab dem 29. Tag dann die vollen 100 EURO erhalten.

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