Kassenmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
GKV-Mitgliedschaft

BKK Pfalz:

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung und geht auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung (1883) zurück. Die wesentlichen Strukturprinzipien sind Solidarität, Sachleistung, paritätische Finanzierung, Selbstverwaltung und Pluralität. Der soziale Auftrag der GKV besteht darin, vollen Versicherungsschutz im Krankheitsfall paritätisch (d. h. von Versicherten und Arbeitgebern finanziert), unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Versicherten zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten einheitlich und die Leistungsgewährung erfolgt nach dem medizinischen Bedarf. Die Mittel werden solidarisch, d. h. entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder aufgebracht. Die Beitragsfinanzierung läuft in der GKV im Umlageverfahren und nicht – wie bei der privaten Krankenversicherung – durch Kapitaldeckung. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, d. h. Versicherte müssen bei einem Arztbesuch etc. nicht in Vorleistung treten. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden.

Gesetzliche Krankenkassen

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Dieses wird durch gewählte Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Dies geschieht im Rahmen von Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden. Bei jeder Kasse besteht ein Verwaltungsrat aus den gewählten Vertretern, der alle Entscheidungen grundsätzlicher Art trifft. Er beschließt die Satzung und wählt für die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand.

Es gibt sechs Kassenarten die bundesweit oder regional organisiert sind:


Ersatzkassen (bundesweit)
Allgemeine Ortskrankenkassen (regional)
Betriebskrankenkassen (regional und bundesweit)
Knappschaft (bundesweit)
Innungskrankenkassen (regional und bundesweit)
Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional / nicht geöffnet)

Die Krankenkassen und ihre Verbände erledigen die ihnen übertragenen Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich und kassen- bzw. kassenartenspezifisch.