Kassenmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Gesetzliche Krankenkassen
Träger
der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen
Krankenkassen. Sie sind rechtsfähige Körperschaften öffentlichen Rechts
mit Selbstverwaltung. Dieses wird durch gewählte Vertreter der
Versicherten und der Arbeitgeber ehrenamtlich ausgeübt. Dies geschieht
im Rahmen von Sozialwahlen, die alle sechs Jahre stattfinden. Bei jeder
Kasse besteht ein Verwaltungsrat aus den gewählten Vertretern, der alle
Entscheidungen grundsätzlicher Art trifft. Er beschließt die Satzung
und wählt für die Dauer von sechs Jahren einen hauptamtlichen Vorstand.
Es gibt sechs Kassenarten die bundesweit oder regional organisiert sind: Ersatzkassen (bundesweit) Allgemeine Ortskrankenkassen (regional) Betriebskrankenkassen (regional und bundesweit) Knappschaft (bundesweit) Innungskrankenkassen (regional und bundesweit) Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional / nicht geöffnet)
Die
Krankenkassen und ihre Verbände erledigen die ihnen übertragenen
Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich und kassen- bzw.
kassenartenspezifisch.
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