Krankenvollversicherung für Beihilfeberechtigte
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Beihilfebemessungssätze - Beihilfeberechtigte 50 % - Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 % - berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 % - Versorgungsempfänger 70 % - berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80 % Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit sind: - ambulante Heilbehandlung - zahnärztliche Heilbehandlung - stationäre Heilbehandlung (inkl. vor- und nachstationäre sowie teilstationäre Heilbehandlung) |
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