Krankenvollversicherung für Beihilfeberechtigte
Beamte

 Beihilfeberechtigte
-  Beamte
-  Richter
-  Versorgungsempfänger / Pensionär
-  Witwen, Witwer, Waisen

 Berücksichtigungsfähige Angehörige
-  Ehegatten
-  Kinder


Beihilfebemessungssätze
- Beihilfeberechtigte 50 %
- Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind 70 %
- berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 %
- Versorgungsempfänger 70 %
- berücksichtigungsfähige Kinder/Waisen 80 %


Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit sind:
- ambulante Heilbehandlung
- zahnärztliche Heilbehandlung
- stationäre Heilbehandlung
  (inkl. vor- und nachstationäre sowie teilstationäre Heilbehandlung)

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