Auslandreisekrankenversicherungen
Auslandsreisekrankenversicheerung

Auslandreise-
Krankenversicherung

inter KV
(Jahrespolice)
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Auslandsreisekrankenversicherungen bieten u.a.
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl im Ausland
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes
Für den Urlaub sollte eigentlich jeder eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die gesetzlichen, aber auch viele private Krankenversicherer, übernehmen im Ausland nicht alle Leistungen. Meist reicht die Absicherung durch einen Jahresvertrag, der viele kleinere Reisen in dieser Zeit abdeckt. Doch wer länger als sechs Wochen ins Ausland fährt, braucht einen speziellen Tarif für Einzelreisen.

Generell gilt: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, keine Leistungen. Doch selbst innerhalb Europas zahlt die Krankenkasse ihren Versicherten nicht alle Behandlungskosten. Einen Krankenrücktransport etwa erstattet die Kasse nie. Auch einige private Krankenversicherer übernehmen diese Leistung nicht. Immerhin: Die Krankenrücktransporte nehmen zu. Eine entsprechende Absicherung für die Urlaubswochen ist also wichtig.